Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB
Stand Dezember 2010
1 Geltung Lieferungen, Leistungen (im folgenden „Produkte“) und Angebote – auch zukünftige – erfolgen ausschließlich aufgrund unserer AGB. Diese sind Bestandteil aller Verträge; sie haben auch dann Gültigkeit, wenn nicht jeweils besonders auf sie Bezug genommen wird.
Unsere AGB gelten nur gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlichen Sondervermögen (§§ 14, 310 BGB). Unsere AGB gelten ausschließlich. AGB des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn wir ihnen nicht gesondert widersprechen. Diese werden auch durch vorbehaltslose Auftragsannahme oder -durchführung nicht Vertragsinhalt.
2 Vertragsschluss Falls nicht anders vereinbart, sind unsere Angebote freibleibend. Sie beruhen auf Angaben des Kunden, ohne Kenntnis der Verhältnisse oder Vorgaben beim Kunden. Er trägt das Risiko, dass die auf dieser Grundlage angebotenen Produkte seinen Bedürfnissen entsprechen.
Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung zustande. Angebote des Kunden können wir innerhalb von 15 Werktagen annehmen. Mündliche und telefonische Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Eine Garantie übernehmen wir nur, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich zusagen. Eine zugesagte oder garantierte Leistung gilt auch dann als erfüllt, wenn die erzielte Leistung 10 % davon abweicht.
Für Umfang und Gegenstand der Lieferung ist alleine die Auftragsbestätigung oder bei sofortiger Auftragsausführung der Lieferschein maßgebend. Änderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten. Gleiches gilt für Änderungen in der Konstruktion, der Gestaltung, den Maßen, der Farbe und des Gewichtes der Ware, die für den Kunden bei objektiver Würdigung aller Umstände zumutbar sind. Enthalten diese Änderungen gegenüber der Bestellung des Kunden, so gilt dessen Einverständnis als gegeben, wenn er das Produkt vorbehaltlos entgegennimmt und nicht innerhalb angemessener Frist schriftlich widerspricht.
Auftragsänderungen oder -erweiterungen durch den Kunden nach Auftragsbestätigung berechtigen uns zur Preisanpassung und Lieferzeitverlängerung.
Der Hinweis auf technische Normen dient der Leistungsbeschreibung und ist keine Beschaffenheitsgarantie. Angaben oder Abbildungen (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen, Zeichnungen und technische Daten) sind nur annähernd, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglichen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Offensichtliche Irrtümer, Druck-, Schreib-, Rechen- und Kalkulationsfehler sind unverbindlich und begründen keinen Anspruch.
Soweit wir für bestimmte Produkte Dokumentationen (z.B. SpezifikationenHandbücher) vorhalten, stehen diese digital auf Datenträgern oder als kostenloses Download auf unserer Homepage zur Verfügung. Gedruckte Ausgaben können wir gegen Berechnung zur Verfügung stellen.
3 Preise/Zahlung Es gelten unsere jeweils gültigen Listenpreise. Falls nicht anders vereinbart, gelten die Preise ab Werk zzgl. MwSt., ohne Nebenleistungen wie Verpackung, Verladung, Fracht, Entladung, Transportversicherung, Montage, Zoll, Installation, Implementierung, Einführung, Schulung, Pflege, Spesen, Fahrtkosten und sonstige Aufwendungen. Ergänzend gelten die in den jeweiligen Preislisten, Rahmen- und Vertreterverträgen bekannt gemachten Sonderbedingungen und technischen Hinweise zu einzelnen Produkten.
Falls nicht anders vereinbart, sind Rechnungen ohne jeden Abzug sofort netto fällig, bei Auslandsgeschäften durch 100 % unwiderrufliches durch eine deutsche Bank bestätigtes Akkreditiv. Skontoabzug ist nur nach unserer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung möglich. Vereinbarter Skontoabzug erfolgt vom Nettorechnungsbetrag nach Abzug von Rabatt, Frachtkosten und sonstigen Kosten.
Für die Rechtzeitigkeit ist die Gutschrift auf unserem Konto maßgeblich. Bei Handelsgeschäften sind die Rechnungsforderungen mit 10 % vom Tage der Fälligkeit der Rechnung ab zu verzinsen.
Bei Zahlungsverzug werden Rabatte, Skonti und sonstige Vergünstigungen hinfällig sowie Zinsen i.H.v. 8 %- Punkten über dem Basiszinssatz (§ 288 BGB) fällig.
Bei Zahlungsverzug und bei begründeten Zweifeln an der Leistungsfähigkeit des Kunden können wir Vorauszahlung verlangen und/oder ein Zurückbehaltungsrecht bzgl. weiterer Leistung geltend machen. Dies gilt auch bei Ablehnung der Versicherung der Kundenforderung durch unseren Warenkreditversicherer.
Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht sowie das Recht zur Aufrechnung nur zu, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Beträgt die vereinbarte Lieferzeit mehr als vier Monate, behalten wir uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach Vertragsabschluss Kostensenkungen oder -erhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen, eintreten.
4 Lieferung/Gefahrenübergang Die Lieferung der Produkte und die Aufmachung der Dokumente erfolgen entsprechend der Incoterms 2010. Es gelten die ERA 600 (Einheitliche Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten-Akkreditive des ICC Paris).
Ein Versand erfolgt ohne Gewährleistung der billigsten Art auf Kosten und Gefahr des Kunden.
Für die Exportfreimachung trifft stets den Kunden die Verantwortung und Haftung. Der Kunde verpflichtet sich, im Falle des Exports die Bestimmungen des deutschen Außenwirtschaftsrechts zu beachten.
Bei einer individuellen Sonderfertigung sind wir berechtigt, Mehr- oder Minderlieferung bis zu 20 % auf Rechnung des Kunden vorzunehmen.
Sofern nicht unzumutbar, sind Teil-, Mehr-, Minder- oder vorfristige Lieferung zulässig.
Falls nicht anderes vereinbart, ist eine Einweisung oder Beratung nicht geschuldet.
Lieferzeiten sind nur annähernd, es sei denn, es ist ausdrücklich eine feste Lieferzeit zugesagt. Lieferzeiten beginnen mit Zugang der Auftragsbestätigung, nicht jedoch bevor alle kaufmännischen und technischen Fragen geklärt sind.
Nach Ablauf eines unverbindlichen Liefertermins kann der Kunde nur vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns zuvor schriftlich eine mindestens 30-tägige Nachfrist mit ausdrücklicher Ablehnungsandrohung gesetzt hat.
Die Einhaltung der Lieferzeit steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Selbstbelieferung; Verzögerungen teilen wir mit.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht spätestens mit Abnahme oder mit Übergabe an die mit dem Versand betraute Person auf den Kunden über. Bei Verzögerungen der Abnahme oder des Versandes infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, geht die Gefahr mit Mitteilung der Abnahme- oder der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Auf vorherige Weisung und Kosten des Kunden versichern wir Produkte und/oder Transport.
Höhere Gewalt, behördliche Auflagen und sonstige von uns nicht verschuldete Umstände, z.B. Streik, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Unruhen, Embargos, Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, die die eigene Leistung oder die der Vorlieferanten nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkung von der Leistungspflicht. Der Kunde kann uns auffordern, innerhalb einer Frist von zwei Wochen zu erklären, ob wir vom Vertrag zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Frist liefern wollen. Wir sind berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn uns aus den o. g. Gründen die Erfüllung des Vertrages nicht zuzumuten ist, ohne dass der Kunde hieraus Schadensersatzansprüche herleiten kann. Der Kunde ist in diesem Fall von seiner entsprechenden Gegenleistungspflicht befreit. Wir haften nicht für das Verschulden der Vorlieferanten, eventuelle Ersatzansprüche gegen diese werden an den Kunden abgetreten. Ist dem Kunden die Lieferung deshalb nicht mehr zumutbar, kann er vom Vertrag zurücktreten. Für Verzögerungen oder Unmöglichkeit aufgrund dieser Ereignisse haften wir nicht.
Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Sie muss unverzüglich zum Abnahmetermin, hilfsweise nach der Meldung der Abnahmebereitschaft, durchgeführt werden. Der Kunde darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern. Bei Verzögerungen der Abnahme infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, geht die Gefahr am Tag nach der Meldung der Abnahmebereitschaft auf den Kunden über.
Lagerkosten nach Gefahrenübergang trägt der Kunde. Diese betragen bei Lagerung durch uns 0,5 % des offenen Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat, beginnend 1 Monat nach Mitteilung der Versandbereitschaft. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer, geringerer oder keiner Lagerkosten bleiben vorbehalten.
Im Falle des Lieferverzuges bestimmt sich unsere Haftung nach der Haftungsregelung dieser AGB. Im Übrigen haften wir auf pauschalierten Schadensersatz pro vollendete Woche Verzug auf 0,5 %, höchstens jedoch 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferung. Der Nachweis eines niedrigeren Schadens ist uns möglich.
Die Produkte müssen unverzüglich nach Eintreffen beim Kunden entladen werden. Wird die Entladung um mehr als 2 h verzögert, trägt der Kunde die Kosten der Standzeit des Transportfahrzeuges. Werden die Produkte exportiert und verzollt, trägt der Kunde die Kosten einer Standzeit von mehr als 48 h, ohne Verzollung von mehr als 24 h.
5 Eigentumsvorbehalt Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, gewährt uns der Kunde folgende Sicherheiten, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert die Forderungen um mehr als 20 % übersteigt:
Wir behalten uns das Eigentum an den Produkten bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung vor. Paletten sind unser Eigentum. Sie sind unverzüglich an uns zurück zu geben.
Wir behalten uns, falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, an allen dem Kunden – auch in elektronischer Form – überlassenen Mustern, Werkzeugen, Spezifikationen, Modellen, Plänen, Daten, Zeichnungen, Informationen körperlicher und unkörperlicher Art u. ä. alle Rechte, insbesondere Eigentums- und Urheberrechte sowie sonstige Immaterialgüterrechte, vor. Dies gilt auch, wenn eine Vergütung (tooling costs) für das engineering des Werkzeuges gezahlt wurde. Vervielfältigung oder Überlassung an Dritte sind untersagt.Wir behalten uns das Recht vor, die Einräumung von eventuellen Nutzungsrechten gegenüber dem Kunden zu widerrufen, wenn der Kunde mit der Zahlung für mehr als 30 Tagen in Verzug gerät.
Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts gilt Folgendes:
- Die Produkte bleiben unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-) Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass unser (Mit-) Eigentum an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Kunde verwahrt unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich.
- Der Kunde hält die Produkte in einwandfreiem Zustand. Der Kunde versichert die Produkte auf seine Kosten zu unseren Gunsten gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden, soweit ihm dies zumutbar ist. Auf Anforderung ist ein Nachweis vorzulegen.
- Der Kunde ist widerruflich berechtigt, die Produkte im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern und zu verarbeiten, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändung und Sicherungsübereignung sind unzulässig.
- Der Kunde tritt Forderungen, die aus dem Weiterverkauf der Produkte, an Stelle der Produkte oder sonst hinsichtlich der Produkte entstehen (z.B. Versicherung, unerlaubte Handlung), mit allen Nebenrechten bereits jetzt sicherungshalber an uns ab und zwar unabhängig davon, ob die Produkte ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft werden. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.
- Der Kunde ist widerruflich berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen in eigenem Namen für unsere Rechnung einzuziehen. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir sind zur Offenlegung berechtigt.
- Bei Zugriffen Dritter auf die Produkte, insbesondere durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, weist der Kunde den Dritten auf unser Eigentum hin und unterrichtet uns unverzüglich. Der Kunde erstattet uns die Kosten unserer Intervention, sofern wir gegen Dritte keine Kostenerstattung durchsetzen können.
Vertragswidriges Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug oder Insolvenzantrag (Verwertungsfall), berechtigt uns, vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Herausgabe der Produkte oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche gegen Dritte zu verlangen. Dem Kunden steht in diesem Fall kein Zurückbehaltungsrecht zu. Schadensersatzansprüche, einschließlich Ansprüche auf Ersatz des entgangenen Gewinns, bleiben unberührt. Wir können uns an den zurückgenommenen Produkten durch freihändigen Verkauf befriedigen.
6 Mängelrechte Der Kunde muss die Produkte unverzüglich nach Erhalt sorgfältig untersuchen. Mängel sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen („Rüge“). Transportschäden sind gegenüber dem Frachtführer zu dokumentieren. Im Übrigen gilt § 377 HGB. Unterbleibt die Anzeige, so gilt die Lieferung als einwandfrei, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Solche Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung anzuzeigen. Der Weiterverkauf, der Einbau oder eine sonstige Nutzung beanstandeter Produkte gilt als Genehmigung der Produkte und als vertragsgemäße Erfüllung und schließt Mängelansprüche insoweit aus.
Durch Verhandlung über Rügen verzichten wir nicht auf den Einwand, dass diese nicht rechtzeitig, unbegründet oder sonst ungenügend gewesen seien. Maßnahmen zur Schadensminderung gelten nicht als Mangelanerkenntnis.
Wir übernehmen keine Gewähr für die Einhaltung etwaiger besonderer für den Betrieb des Kunden oder für die im Im- oder Export geltende Vorschriften oder das Vorliegen erforderlicher Genehmigungen. Die Produkte dürfen nur in demjenigen Staat Verwendung finden, für die sie bestellt sind. Ein Re-Export erfolgt auf Verantwortung und Haftung des Kunden. Das Entgegenstehen von Vorschriften oder das Nichtvorliegen von Genehmigungen berührt die Abnahmeverpflichtung nicht.
Materialbedingte Abweichungen von vereinbarter Qualität und Umfang sowie Änderungen der Leistung im Zuge des technischen Fortschritts, in der Konstruktion, der Gestaltung, dem Maß oder der Farbe sind im Rahmen der branchenüblichen Toleranzen zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Gebrauch nicht einschränken, keine Garantie vorliegt und dem Kunden zumutbar sind.
Zur Vornahme einer uns – nach unserer Wahl – notwendig erscheinenden Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat uns der Kunde die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; anderenfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit.
Bessert der Kunde oder ein Dritter unsachgemäß nach, ohne dass er uns zuvor die Möglichkeit zur Nacherfüllung gegeben hat, so übernehmen wir keine Haftung für die daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt für ohne unsere Zustimmung durchgeführte Änderungen der Produkte.
Wir tragen die zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Produkte nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurden.
Der Kunde haftet für unberechtigte Mängelrügen, wenn die Ursache des Mangels in seinem Verantwortungsbereich liegt und er dies mindestens fahrlässig nicht erkannt hat. Aufwendungen, die im Rahmen der Mängelhaftung nicht von uns zu tragen sind, werden dem Kunden berechnet.
Der Kunde hat ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn wir eine uns gesetzte mindestens 30-tägige Nachfrist zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung wegen eines Sachmangels fruchtlos verstreichen lassen. Das Recht auf Minderung ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt nur ein nicht wesentlicher Mangel vor, der Mangel wurde arglistig verschwiegen oder betrifft eine Beschaffenheitsgarantie.
Mängelansprüche sind bei gebrauchten Produkten ausgeschlossen, es sei denn der Mangel wurde arglistig verschwiegen oder betrifft eine Beschaffenheitsgarantie.
Bei ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, Nichtbeachtung der Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers, natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder Lagerung, nicht ordnungsgemäßer Wartung und Pflege, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischem, elektrochemischem, elektrischem oder umweltbedingtem Einfluss wird keine Gewähr übernommen, sofern dies nicht von uns zu vertreten ist.
Gleiches gilt für ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen an den Produkten, Auswechslung von Teilen, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, es sei denn der Mangel beruht nicht darauf.
Rückgriffsansprüche des Kunden gemäß § 478 BGB bestehen nur insoweit, als der Kunde mit dem Verbraucher keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
Falls nicht anders vereinbart, verjähren Mängelansprüche in einem 1 Jahr ab Übergabe/Ablieferung, es sei denn, das Gesetz schreibt gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Baumängel) längere Fristen vor, der Mangel wurde arglistig verschwiegen oder eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit oder eine Garantie ist gegeben.
Die Verjährungshemmung gemäß § 479 BGB gilt nur dann, wenn der Kunde seinem Abnehmer nachweisliche Gewähr geleistet hat.
Weitergehende oder andere als die in diesen AGB geregelte Ansprüche des Kunden gegen uns wegen eines Mangels sind ausgeschlossen.
7 Haftung Für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Für sonstige Schäden von uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen gilt Folgendes:
- Für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen.
- Für Schäden, die auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten infolge leichter Fahrlässigkeit beruhen, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung einer nicht vertragswesentlichen Pflicht beruhen, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Für Schäden, die auf Verletzung einer nicht vertragswesentlichen Pflicht infolge leichter Fahrlässigkeit beruhen, haften wir nicht.
- Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf.
Die dem Kunden nach dem Gesetz zustehenden Rücktrittsrechte werden durch die Haftungsbeschränkung und den Haftungsausschluss nicht berührt.
Der Kunde wird in branchenüblichem Umfang eigene Versicherungen unterhalten (z. B. Betriebsausfallversicherung). Ein eventuelles Mitverschulden muss sich der Kunde anrechnen lassen. Insbesondere ist der Kunde für eine regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich. Bei einem von uns verschuldeten Datenverlust haften wir deshalb ausschließlich für die Kosten der Vervielfältigung der Daten von den von dem Kunden zu erstellenden Sicherheitskopien sowie die Rekonstruktion derjenigen Daten, die bei Erstellung von Sicherheitskopien in angemessenen Abständen verloren gegangen wären.
8 Haftungsbegrenzung Bei einer Haftungsbegrenzung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt sich die Haftung je Schaden auf das Dreifache des betroffenen Auftragswertes. In dem Umfang, in dem unser Versicherer für den Schaden eintritt und Zahlung erbringt, haften wir auch darüber hinaus.
9 Schutzrechte/Geheimhaltung Führt die Benutzung der Produkte zur Verletzung gewerblicher oder urheberrechtlicher Schutzrechte, werden wir nach unserer Wahl und auf unsere Kosten entweder ein Nutzungsrecht für den Kunden erwirken oder die Produkte so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird oder diese durch schutzrechtskonforme Produkte austauschen. Ist uns dies nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, steht dem Kunden diesbezüglich ein Rücktrittsrecht zu.
Diese Verpflichtung besteht nur, soweit der Kunde uns unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche informiert, eine Verletzung nicht anerkennt und uns alle Abwehrmaßnahmen und Verhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Kunde die Nutzung der Produkte aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.
Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat oder die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Kunden, durch eine von uns nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wurde, dass der Kunde die Produkte verändert hat.
Soweit die Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gefertigt wurden, stellt uns der Kunde von allen Ansprüchen frei, die von Dritten, insbesondere aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte oder Urheberrechte, geltend gemacht werden.
Der Kunde wird sämtliche Vertragsinhalte, insbesondere Preise und Rabatte, Know-how und andere Geschäftsgeheimnisse, streng vertraulich behandeln und ohne unsere ausdrückliche, schriftliche Einwilligung keine Informationen, Dokumentationen, Zeichnungen oder sonstige Unterlagen an Dritte weitergeben oder sonst zugänglich machen. Das gilt nicht, wenn diese Inhalte ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt sind. Die Geheimhaltungsverpflichtung wird der Kunde auch seinen Mitarbeitern und verbundenen Unternehmen sowie Dritten, denen die Inhalte zugänglich gemacht werden, auferlegen.
Wir dürfen den Kunden und das Projekt als Referenz benennen.
10 Schlussbestimmungen Die AGB gelten auch für die mit dem Kunden verbundenen Unternehmen im Sinne des § 15 Aktiengesetz. Der Kunde hat diese AGB seinen verbundenen Unternehmen aufzuerlegen.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, die nicht auf einer individuellen Vereinbarung beruhen, bedürfen der Schriftform (auch Fax). Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Sollten Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt.
Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte aus diesem Vertrag ohne unsere Zustimmung auf Dritte zu übertragen. § 354 a HGB bleibt unberührt.
Ist der Vertrag in verschiedenen Sprachen abgefasst, hat im Zweifel die deutsche Fassung Vorrang.
Es gilt deutsches Recht. Falls nicht anders vereinbart, und unabhängig von dem vereinbarten Incoterm, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
Alle Rechtsstreitigkeiten im grenzüberschreitenden Verkehr, die sich aus oder in Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, werden schiedsrichterlich gemäß der Internationalen Schiedsordnung (Swiss Rules of International Arbitration) der Schweizerischen Handelskammern beigelegt. Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern. Sitz ist Zürich, Schweiz. Es gilt deutsches Recht soweit nicht zwingend nationales Recht entgegensteht.
Sofern der Kunde Kaufmann mit Sitz in Deutschland ist, ist unser Geschäftssitz ausschließlicher Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden an dessen Wohnsitzgericht zu verklagen.

